Würden Sie sich auch als Vertreterin zur Wahl aufstellen lassen?
Auf jeden Fall, schon allein um an der jährlichen Vertreterversammlung teilzunehmen. Da erfährt man, wie es um die Genossenschaft steht, was geplant ist und wie das letzte Jahr verlief.
Welchen Vorteil hat es, eine Vertreterin oder ein Vertreter zu sein. Und was wird eigentlich vertreten?
Die Vertreterinnen und Vertreter wissen über alle Zahlen und das Handeln der WGS Bescheid. Sie beschließen unseren Jahresabschluss, wählen unseren Aufsichtsrat, erteilen dem Vorstand und dem Aufsichtsrat die Entlastung aus dem letzten Geschäftsjahr und beschließen unseren Wahlvorstand.
Das klingt nach einer spannenden, aber auch sehr zeitintensiven Aufgabe?
Spannend ja, zeitintensiv nein. Die Vertreterinnen und Vertreter treffen sich einmal jährlich.
Wer ist denn eigentlich wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die bis zum Tag der Wahlbekanntmachung über eine zugelassene Mitgliedschaft verfügen. Ich würde mich sehr freuen, wenn sich junge Leute zur Wahl aufstellen lassen, da leider viele bisherige Vertreterinnen und Vertreter altersbedingt ausscheiden werden. Und die junge Generation ist ja auch schließlich die Zukunft der WGS.
Und wie geht die Wahl vonstatten?
Die Wahl ist eine reine Briefwahl. Bis Ende Februar 2023 kann man sich zur Wahl aufstellen lassen. Die Wahlunterlagen werden dann im März bzw. April für die Mieter bereitgestellt. Informationen dazu gibt es auf den Aushängen in den Treppenhäusern und auf unserer Webseite ab März. Auch, wer die neuen Vertreterinnen und Vertreter und deren Ersatzvertreter und -vertreterinnen sein werden, werden so bekanntgegeben. Das wird vermutlich im Juni 2023 sein.