Die Finanzverwaltung umfasst unter anderem die Zahlung aller Rechnungen, die Erstellung eines Wirtschaftsplanes und die Hausgeldabrechnung, der Abschluss von notwendigen Verträgen – beispielsweise für Strom, Wärme, Hausmeister und Grünlandpflege. Ein sehr wichtiger Aspekt der ebenfalls dazu gehört, ist die Einberufung und Durchführung einer Eigentümerversammlung, die laut Wohneigentumsgesetz einmal im Jahr einzuberufen ist. In der Versammlung werden dann alle wichtigen Entscheidungen in Bezug auf das Eigentum, etwa hinsichtlich Instandhaltung und Instandsetzung, Hausordnung, Gebrauchsregelung oder Entscheidungen über bauliche Veränderungen, getroffen. Außerdem wird der jährliche Wirtschaftsplan für das gemeinsame Wohneigentum erstellt, aus welchem alle voraussichtlich anfallenden Kosten für das folgende Jahr hervorgehen. Aus dem Wirtschaftsplan ergibt sich die monatliche Summe, die jeder Eigentümer abtreten muss, damit die Bewirtschaftung des Eigentums gewährleistet werden kann. Darüber hinaus werden im Zuge einer Jahresabrechnung alle tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben für das zurückliegende Jahr einander gegenübergestellt. Von der Eigentümerversammlung selbst muss der Verwalter ein Protokoll erstellen, aus welchem alle behandelten Tagesordnungspunkte hervorgehen. Sie wird einmal jährlich im Frühjahr einberufen. Zu den Aufgaben im Bereich technische Verwaltung zählt das Auslösen von Reparaturaufträgen, die Prüfung eingehender Rechnungen sowie die Beseitigung von Havarien und Versicherungsschäden und die Meldung an den Versicherer.
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