Sind bereits fernablesbaren Geräte vor dem 01.12.2021 installiert worden, mussten die Gebäudeeigentümer den Nutzern bisher mindestens einmal im Jahr Abrechnungsund Verbrauchsinformationen zukommen lassen. Ab dem Jahr 2022 muss dies monatlich geschehen. Für Sie als Mieter ergibt sich daraus ein großer Vorteil. Sie werden zeitnah über Ihre Verbräuche informiert und können somit nachhaltiger, wie einem bewussteren Umgang mit Ressourcen, reagieren. Die Mieter, bei denen noch keine Umrüstung auf fernablesbare Geräte erfolgt ist, werden rechtzeitig vor der Umrüstung (die bis 2026 erfolgen muss) benachrichtigt. Je nachdem, welche Ablesefirma bei Ihnen zuständig ist, erfolgt die Bereitstellung der Verbraucherinformation per E-Mail (techem) oder kann über ein Webportal bzw. eine App abgerufen werden (ista). Bei allen anderen Ablesefirmen ist noch in Klärung, wie die Verbraucher in Zukunft informiert werden.
Info
Die neue Heizkostenverordnung - Monat für Monat den Verbrauch im Blick
