„Zimmer im Freien“
Insgesamt fünf Wohnungen der WGS haben seit dem Sommer Zuwachs bekommen: das „Zimmer im Freien“ einen Balkon. Der Anbau erfolgte an den WEG-Objekten Siedlung des Friedens 1 und 12 in Oberlungwitz sowie in der Ernst-Thälmann-Siedlung 5-6 in Hohenstein-Ernstthal. In der Fritz-Heckert-Siedlung 40-47 wurden 50 Balkone saniert. Nach dem Rückbau der alten Brüstungen und Prüfung der Tragfähigkeit des bestehenden Fußbodenaufbaues für eine neue Beschichtung, ergab sich bei der größten Anzahl der Balkone die Notwendigkeit, den Fußbodenaufbau inkl. neuen Gefälleestrichs zu errichten. Die Folgen waren Mehrkosten und eine Verlängerung der Bauzeit. Wobei auch die hohen Außentemperaturen die Produktverarbeitung einschränkten. Für das entgegengebrachte Verständnis der betroffenen Mieter möchte wir uns nochmals bedanken.
Wettbewerb „Schönster Balkon“
Auch dieses Jahr haben wir erneut nach dem „Schönsten Balkon“ gesucht. Gewinnerin des Wettbewerbs ist Nadine Büchner. Der Aufruf aus der Ausgabe 1 unserer Mieterzeitschrift „TÜR AN TÜR“ war jedoch gar nicht der Anstoß für die Oberlungwitzerin. Denn sie hat bereits im Frühjahr mit der Bepflanzung angefangen und damit ihrem Hobby sowie ihrer Leidenschaft gefrönt. Entstanden ist ein liebevoll bunt bepflanzter und dekorierter Balkon, in dem sogar Schlafplätze für die Katzen eingebunden sind. Frau Büchner durfte sich über einen 100-Euro-Gutschein von der Baumschule freuen und kann schon jetzt Pläne für eine Neugestaltung schmieden. Vielen Dank für die vielen Einsendungen. Auch wenn es nur einen „Schönsten Balkon“ geben konnte, war das Mitmachen allein schon ein blühendes Ereignis.
Aus 3 mach 2 – Wohnungsumbauten
Seit Ende September sind die geplanten Wohnungsumbauten in der Fritz-Heckert-Siedlung 50 fertiggestellt. Entstanden sind zwei großräumige 2-Raum-Wohnungen mit zusätzlichem Hauswirtschaftsraum und tollen Tageslicht-Bädern. Im kommenden Jahr werden im zweiten und dritten Obergeschoss 2 weitere Wohnungen baugleich fertiggestellt. Die Grundinstallationen dafür sind bereits erfolgt. Ihnen gefallen die Grundrisse
und Sie sind daran interessiert, eine dieser Wohnungen bald zu Ihren eigenen vier Wänden zu machen? Sehr gern. Laura Fanghänel berät Sie gern zu allen Details. Tel. 03723 6292-25.
Lange Titel – Kurzfristige Verordnung
Die zwei neuen Verordnungen, die der Gesetzgeber im Herbst dieses Jahres kurzfristig in Kraft gesetzt hat, sind echte Zungenbrecher: Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) und Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung
(EnSimiMaV). Damit Sie nicht auf dieser langen Leitung stehen bleiben müssen, haben wir Ihnen das Wichtigste dazu kurz zusammengefasst:
Bei der EnSikuMaV sind Maßnahmen und Hinweise beschrieben, wie Unternehmen und Bürger, also Sie als Mieter, persönlich Energie und Kosten einsparen können. Die WGS überreicht(e) diesbezüglich einen informativen Flyer zum Energie sparen. Noch ausführlichere Informationen können Sie im Internet nachlesen. Die EnSimiMaV beschreibt Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Heizungsanlagen. Ein wichtiger Punkt
ist die Erzeugung der Wärme. Der größte Teil unserer Wohnungen wird mit Fernwärme versorgt, wo der Versorger für die Erfüllung der Verordnung zuständig ist. Bei den wenigen Objekten der WGS mit Gasheizung sind bereits Brennwertgeräte im Einsatz, die den Brennstoff hocheffizient
ausnutzen.
Monatliche Verbrauchsinformationen Heizkostenverordnung
Die unterjährige Verbrauchsinformation ist notwendig für alle mit Funkheizkostenverteilern und Funkwasseruhren ausgestatteten Objekte. Für alle weiteren Objekte gibt es eine Übergangsfrist und die Pflicht, beim Tausch der Heizkostenverteiler Funkgeräte einzubauen. Die Information wird in der Siedlung des Friedens durch die Firma Techem bereits seit geraumer Zeit realisiert. Durch die Firma ISTA wurde die Bereitstellung im gesamten Bestand außer Ring-, Sonnen- und Südstraße bereits umgesetzt. Allerdings unterlag die Firma ISTA einem massiven Hackerangriff und war längere Zeit nicht erreichbar. Nach unseren Informationen sollte die Einschränkung nun behoben sein. Die Mieter in den Objekten Ring-, Sonnen- und Südstraße erhielten im November den Zugangscode für die Registrierung.
Grundsteuerreform
Auf Grund eines BGH-Urteils aus 2018, wurde das Grundsteuergesetz angepasst. Die Grundsteuerreform läuft derzeit. Zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.01.2023 muss jeder Eigentümer von Grundbesitz (Haus, Eigentumswohnung, Grundstück), der am 01.01.2022 Eigentümer war, eine sogenannte Feststellungerklärung abgeben. Dazu müsste jeder Eigentümer unter Nennung des Aktenzeichens aufgefordert worden sein. Bei Pachtgaragen- und gärten ist der Grundstückseigentümer zuständig, nicht der Pächter, der allerdings möglicherweise Angaben zuarbeiten muss.
Für Mieter bedeutet das: Erstmal müssen diese nichts machen, der Vermieter muss diese Erklärung gegenüber dem Finanzamt abgeben. Da die Grundsteuer eine umlagefähige Betriebskostenart ist, wird sich ab 01.01.2025 höchstwahrscheinlich der Umlagebetrag in der Betriebskosten-abrechnung ändern. Darüber, in welchem Haus dieser steigen oder sinken wird, kann noch keine Aussage getroffen werden, da dem eine Berechnung des Finanzamtes zugrunde liegt und die Höhe abhängig vom Grundsteuerhebesatz der Gemeinde ist, in dem die Wohnung liegt. Die Veränderung werden Mieter erstmals in der Betriebskostenabrechnung 2026 sehen. Eigentümer von Eigentumswohnungen in unseren Beständen müssen die Erklärung für ihre Wohnung ebenfalls abgeben. Dies geht über das Elsterportal des Finanzamtes kostenfrei oder per Papier, das beim Finanzamt abgeholt werden kann. Wer sich nicht in der Lage dazu fühlt oder jemanden hat, der die Erklärung für ihn machen kann, muss einen Steuerberater beauftragen.