Der einfachste und schnellste Weg, eine Havarie zu melden, ist der Griff zum Telefon. „Die Rufnummer dafür finden unsere Mieter auf den Haustafeln im Treppenhaus“, erklärt WGS-Techniker Bernd Felsner. „Geprüft wird dann zunächst, ob der geschilderte Schadensfall auch wirklich eine Havarie darstellt. Ist es eine Notsituation, die keinen Aufschub duldet, rückt die Firma aus, um den Schaden zu beheben.“
Doch nicht in jedem Fall ist eine Störung gleich ein Notfall. Als Havarie gelten beispielsweise folgende Fälle: Gasgeruch in Wohnungen, Treppenhäusern oder Kellern, Totalausfall der Heizung, Totalausfall der Gas- oder Elektroherde am Wochenende, Ausfall der Wasserversorgung oder Rohrbruch, Fallstrangverstopfung oder Verstopfung der Grundleitung, Stromausfall in der gesamten Wohnung oder des gesamten Steckdosenringes, Totalausfall der Treppenhausbeleuchtung, Rohrbrüche an Heizungen oder Ausfall der Heizung in Wohnräumen am Wochenende, Vandalismus, Feuer oder Gefahr für Menschenleben. Doch wie sieht es aus, wenn jemand durch Stromausfall im Aufzug steckt? Bernd Felsner: „Die wichtigste Regel, wenn ein Aufzug stehen bleibt, ist: Ruhe bewahren! Es gibt zwei unterschiedliche Systeme: Die neuen Aufzüge haben eine Evakuierungsfunktion. Das heißt: Die Notbeleuchtung geht an, der Fahrstuhl fährt noch bis zum nächsten Stockwerk, die Tür öffnet sich und die Passagiere können aussteigen. Andere Modelle verfügen über einen Notruf. Dieser muss dann im Fall der Fälle für drei Sekunden gedrückt werden, um damit den so genannten Aufzugswärter zu verständigen. Auch hier steht niemand im Dunkeln, da ebenso die Notbeleuchtung angeht.“