Eines vorweg: Rauchwarnmelder dürfen grundsätzlich nicht manipuliert werden, zum Beispiel durch technische Eingriffe zur Alarmunterdrückung. Leib und Leben sind in Gefahr und auch eventuelle Versicherungsleistungen sind gefährdet. Renovieren dürfen Sie natürlich trotzdem. Dann ist es meist notwendig die Rauchwarnmelder abzunehmen, um das Eindringen von Farbe in das Gerät zu verhindern.
Ein Überstreichen der Geräte führt dazu, dass die Raucheinlassöffnungen verschlossen werden. Staub und Schmutz können zu einer erhöhten Fehlalarm-Anfälligkeit sowie einer stark reduzierten Gerätenutzungsdauer führen.
Und so geht´s: Sie drehen den Rauchwarnmelder von der Montageplatte ab. Für die Zeit der Renovierung lagern Sie ihn schmutz-, staub- und frostfrei. Sobald die Renovierungsarbeiten
beendet sind, setzen Sie den Rauchwarnmelder an derselben Stelle wieder ein. Wenn Sie mehrere Rauchwarnmelder abnehmen müssen, notieren Sie sich unbedingt, welcher Rauchwarnmelder an welcher Position war. Denn die Rauchwarnmelder sind nur für die jeweilige Stelle der Anbringung programmiert und dürfen keinesfalls falsch montiert werden. Denn auch dann kann die Funktion des Rauchwarnmelders erheblich beeinträchtigt werden.
Mehr Infos und Antworten auf Ihre Fragen beantworten Ihnen die Mitarbeiter der jeweiligen Service-Hotlines. Wir bringen in Ihrem Elektrokasten einen Aufkleber an, damit Sie die Rufnummer zu jeder Zeit parat haben:
ista-Hotline: 0201 50744497
techem-Hotline: 0800 2001264
WARNUNG VOR TRICKBETRÜGERN!
Lassen Sie keine Personen in Ihre Wohnung, die vorgeben, Ihre Rauchwarnmelder kontrollieren zu wollen. Die Rauchwarnmelder werden per Funk ausgelesen. Kontrollen werden von den jeweiligen Fachfirmen
nur einmal im Jahr durchgeführt. Wenn Sie unsicher sind, melden Sie sich bitte umgehend bei der WGS.