Um dem vorzubeugen, hat der Sächsische Landtag zum 01.06.2022 die Sächsische Bauordnung geändert. Wir als Vermieter stehen nun in der Pflicht, bis 31.12.2023 alle Miet- und Eigentumswohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Das betrifft mindestens alle Schlafräume und
Fluchtwege, also Schlafzimmer, Kinderzimmer, Flure und alle Durchgangszimmer. Mieter, die bereits selbst Vorsorge getroffen haben, müssen die Einbauten wieder entfernen. Die WGS hat sich für Funkrauchwarnmelder entschieden, da die jährliche Wartung zentral per Funk erfolgt. Sollte ein
Funkrauchwarnmelder einen Fehler anzeigen, muss dennoch ein Monteur in den jeweiligen Wohnungen eine Prüfung vornehmen. Die Eichfrist beträgt 10 Jahre. Somit müssen die Rauchwarnmelder nur alle 10 Jahre gewechselt werden. Laut Hersteller hält die Batterie, wie auch bei den
Heizkostenverteilern, über die gesamte Eichfrist. Natürlich werden nur Geräte zertifizierter Hersteller installiert.
Die Wartungskosten der Funkwarnrauchmelder sind als Betriebskosten umlagefähig. Die Installation der Funkrauchwarnmelder soll bis 31.12.2023 abgeschlossen sein. Allerdings müssen wir uns auf Lieferschwierigkeiten seitens der Hersteller einstellen, da die in den Geräten verbauten Chips teilweise nicht lieferbar sind. Wann bei Ihnen in der Wohnung die Installation erfolgt, erfahren Sie rechtzeitig per Aushang und Informationsschreiben. Für die Eigentümergemeinschaften, die von uns verwaltet werden, ist geplant, dass in den regulären Versammlungen im Frühjahr 2023 ein entsprechender Beschluss auf die Tagesordnung gesetzt wird.