„Wir verstehen uns als Dienstleister und investieren stetig in die Verbesserung unserer Wohnungsbestände – durch Modernisierungen, Instandhaltungen und Gestaltungen der Wohngebiete. Unsere Mitglieder und Mieter leben sicher, spekulationsfrei und in einem modernen, freundlichen Wohnumfeld. Als Teil unserer großen Gemeinschaft hat außerdem jedes Mitglied die Möglichkeit, die Entscheidungen der Genossenschaft aktiv mitzubestimmen.“ So können die Mitglieder als Vertreter die Entwicklung mitgestalten.
Die Vertreter werden in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Auf je 30 Mitglieder wird ein Vertreter in insgesamt acht Wahlbezirken gewählt. Aus den einzelnen Vertretern formiert sich die Vertreterversammlung. Sie stellt neben dem Vorstand und Aufsichtsrat das höchste Organ der Genossenschaft dar. Die Vertreterversammlung besteht aus mindestens 50 von den Mitgliedern der Genossenschaft gewählten Vertretern. Vorstand und Aufsichtsrat legen den gewählten Vertretern Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Lagebericht des Aufsichtsrates vor. Die Vertreterversammlung beschließt die in der Satzung festgelegten Angelegenheiten. Die Beschlüsse der Vertreterversammlung werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht durch Gesetz oder Satzung eine größere Mehrheit oder weitere Erfordernisse bestimmt sind.
Einmal pro Jahr findet die Vertreterversammlung statt. Jana Harnisch: „Nach Prüfung unseres Jahresabschlusses 2017 und Vorlage des Abschlussberichtes des Verbandes Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V., der die Prüfung vornimmt, haben wir unsere Vertreterversammlung einberufen, die in diesem Jahr auf den 25. Oktober terminiert ist. Dazu möchte ich an dieser Stelle nochmals alle Vertreter herzlich einladen.“