„Laut Satzung wählen unsere Mitglieder aller vier Jahre ihre Vertreter und Ersatzvertreter. Die nächste Wahl steht nun in diesem Jahr an, und ich hoffe, dass es viele Interessenten gibt, die diese wichtige Chance nutzen.“ Vertreter kümmern sich um ein gutes Miteinander, um genossenschaftliche Werte, aber auch um harte Fakten. Sie stimmen, wenn alles seine Richtigkeit hat, auf der jährlich stattfindenden Vertreterversammlung dem Jahresabschluss zu, den der Vorstand vorstellt. Daraus ergibt sich auch, wie der Jahresüberschuss verwendet wird. Im Rahmen dieser Versammlung hat jeder Vertreter ein Rede-, Anhörungs- und Stimmrecht. Jana Harnisch: „Die gewählten Vertreter werden quasi zu Botschaftern ihres Wohnquartiers. Sie bekommen die Gelegenheit, sich aktiv einzubringen.“ Wie die Wahl im Detail vonstatten geht, wie die Vertreter gewählt werden und welche Fristen dabei zu beachten sind, darüber informiert die WG „Sachsenring eG “ bis zum 30. April mittels Aushängen in den Treppenhäusern. Wer sich als Vertreter aufstellen lassen möchte, hat anschließend bis zum 31. Mai Zeit, sich anzumelden. „Für die Aufstellung der Kandidatenliste möchten wir alle interessierten Genossenschaftsmitglieder bitten, sich in unserer Geschäftsstelle in der Ringstraße 38 bis 40 in Hohenstein-Ernstthal zu melden“, erklärt Karolin Ruder vom Mitgliederwesen der WGS. Bis 31. Juli erfolgt die Bereitstellung der Wahlunterlagen mit Kandidatenliste. Danach kann gewählt werden. Aber nicht alle Mitglieder wählen alle Vertreter. Die Mieter und Mitglieder können jeweils über den Kandidaten aus ihrem Wahlbezirk abstimmen. Karolin Ruder: „Innerhalb von acht Tagen nach der Wahl werden dann die gewählten Vertreter und Ersatzvertreter festgestellt. Als Vertreter werden die Mitglieder gewählt, die jeweils die meisten Stimmen, bezogen auf den Wahlbezirk, erhalten haben. Als Ersatzvertreter werden Mitglieder gewählt, die nach den Vertretern jeweils die meisten Stimmen, wiederum bezogen auf den Wahlbezirk, erhalten haben.“ Ein langjähriger und aktiver Vertreter ist Matthias Geßner. Seit 36 Jahren ist er Mitglied der Wohnungsgenossenschaft, und seit 1990 engagiert er sich als Vertreter im Wohngebiet in der Robert-Koch-Straße. Dass er sich auch in diesem Jahr wieder aufstellt, daran lässt er keine Zweifel. „Ich bin in dieser Hinsicht ja schon ein echtes Urgestein“, sagt er. „Vertreter zu ein – also ein Bindeglied, zwischen Mitgliedern und Vorstand, das ist für mich sehr wichtig. Ich schätze beispielsweise den Kontakt mit den Menschen, um zu sehen, was sie in punkto wohnen alles bewegt, um darüber mit ihnen ins Gespräch zu kommen. Außerdem achte ich auf Sicherheit, Ordnung und Ökologie, bei allem, was im Wohngebiet passiert.“
Wissenswertes zur Wahl:
- Die Amtszeit eines Vertreters beträgt drei Jahre. Dabei wird das Geschäftsjahr in dem die Amtszeit beginnt, nicht mit angerechnet.
- Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Wohnungsgenossenschaft „Sachsenring“ eG.
- Wählbar ist jede natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige, volljährige Person, die Mitglied der Genossenschaft ist.
- Die Vertreterwahl ist eine ordnungsgemäße und geheime Wahl. Sie erfolgt aller vier Jahre – ausschließlich per Briefwahl.