Die Kosten für diese Maßnahmen sind teilweise immens. Doch notwendige Wohnraumanpassungen werden unter bestimmten Voraussetzungen gefördert. Und dies bis maximal 8.000 EUR, bei Rollstuhlfahrern mit dem Kennzeichen „R“ 80 Prozent sogar bis maximal 20.000 EUR. Ganz wichtig zu wissen:
Der Zuschuss kann auch ohne Pflegestufe gewährt werden.
Für zum Beispiel betagte Menschen, Schwerbehinderte, Blinde oder Rollstuhlfahrer ist das Förderprogramm der Sächsischen Aufbaubank eine wirklich große finanzielle Hilfe. Das gilt jedoch nur für Mieter, die eine Einschränkung ihrer Mobilität in ihrem Wohnraum nachweisen können. Die Bescheinigung erhalten Sie beim Sozialverband VdK Sachsen e.V., Elisenstraße 12 in Chemnitz. Dies ist auch die zuständige Stelle für die Abgabe des Antrags.
Der Zuschuss muss allerdings im Vorfeld, also zwingend bevor Sie Ihre Wohnung umbauen lassen, beantragt werden. Das heißt, nur mit einer Bewilligung der Zuwendung stehen Ihnen auch die Fördermittel zu und Sie können darüber verfügen.
Unseren Mietern, die Schwierigkeiten oder Fragen bei der Antragsstellung haben, steht unser sozialer Kümmerer, Herr Andreas Bandiko, gern zur Verfügung. Er geht mit Ihnen gemeinsam Schritt für Schritt alle notwendigen Angaben im Förderantrag durch und reicht ihn bei der zuständigen Stelle ein. Das Formular „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß RL Wohnraumanpassung (WRA)“ ist im Internet www.sab.sachsen.de oder bei uns im Büro auf der Ringstraße sowie im Servicebüro erhältlich.
Alle für die Antragsstellung erforderlichen Unterlagen lesen Sie in dem Formular oder erfragen Sie bei Herrn Andreas Bandiko. Auch, ob Sie grundsätzlich die Voraussetzungen erfüllen, eine Zuwendung zu erhalten, erklärt er Ihnen gern.
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