Biotonne
Ab Juli 2019 wurde in allen Objekten (Süd-, Sonnen- und Ringstraße, Fritz-Heckert-Siedlung und Robert-Koch-Straße) der Entsorgerdienst von Biotonnen gewechselt. Bisher wurde die Entsorgung durch die Firma Veolia durchgeführt. Da Veolia jedoch zum 30. Juni eine Preiserhöhung von 6,84 Euro auf 7,10 Euro pro Entleerung einer 240 Liter Tonne angekündigt hatte, wurde zum Landratsamt Zwickau gewechselt. Dort kostet die 240 Liter Tonne 5,16 Euro.
In diesem Zusammenhang musste leider festgestellt werden, dass sich an vielen Stellen in der Biotonne Müll befindet, der so dort nicht hineingehört. Über die Biotonne entsorgt werden können: Obst- und Gemüsereste, Kaffeesatz inklusive Filter, Tee und Teebeutel, Eierschalen, Essensreste, verdorbene Lebensmittel (ohne Verpackung) und Gartenabfälle. Das gehört jedoch NICHT hinein: Verpackungen, Müllbeutel aus Plastik, Aluminiumfolien, Metalle, Textilien, Leder, behandeltes Holz, Erde, Sand, Kies, Steine und Glas. Eine falsche Entsorgung kann dazu führen, dass die Biotonne nicht entleert, sondern vom Abfallentsorgungsdienst stehen gelassen wird.
Lüften Treppenhaus
Manche lüften gern und oft, anderen ist es dadurch viel zu kalt. In einem Wohnhaus mit mehreren Mietparteien ist das Lüften oft ein beliebter Streitpunkt, vor allem was das Lüften im Treppenhaus betrifft. Generell sollte mehrmals täglich für kurze Zeit das ganze Haus quer gelüftet werden. So wird die schlechte Luft gut abgeleitet. Wichtig: Kein Dauerlüften durch gekippte Fenster.
Zigarettenkippen
Das Rauchen in der Privatwohnung oder auf dem Balkon darf natürlich niemand verbieten. Das Wegschnipsen von Zigarettenstummeln aber schon – denn wer klimmende Stummel vom Balkon wirft, läuft Gefahr, einen Nachbarn zu treffen und ihn im Zweifel sogar damit zu verletzen. Von der Brandgefahr oder Sachbeschädigung, beispielsweise wenn die Kippe auf die Markise des Untermieters fällt, ganz zu schweigen. „Wenn Markisen in Brand geraten, kann das schnell zu einem Großbrand führen. Die Ausmaße sind nicht abzuschätzen“, sagt Bernd Felsner, Techniker bei der WGS. „Eine sorgfältige Entsorgung der Kippen sollte selbstverständlich sein. Am besten einen Aschenbecher oder eine alte Dose mit Wasser, worin die Zigarette ausgedrückt werden kann, irgendwo auf dem Balkon platzieren.“ Weggeworfene Zigarettenstummel, die überall umherliegen, das sieht nicht nur nicht schön aus, diese Kippen schaden auch der Umwelt. Bernd Felsner: „Die Filter bestehen aus dem Kunststoff Celluloseacetat und es kann je nach äußerem Umfeld bis zu 15 Jahre dauern, bis sie sich zersetzen. Deshalb gilt: Kippen gehören in den Restmüll. Denn dann können sie mit anderen Abfällen in dafür zugelassenen Restabfall-Behandlungsanlagen entsorgt oder in Müllverbrennungsanlagen verwertet werden.“
Feuchttücher
In den vergangenen Jahren ist der Verbrauch von Feuchttüchern stetig angestiegen. Feuchttücher werden nicht nur zur Reinigung des Babypopos verwendet. Die Produktpalette reicht von feuchten Waschlappen und feuchten Allzwecktüchern bis hin zu speziellen Reinigungstüchern für WC‘s oder glatte Oberflächen.
Ein Großteil der Feuchttücher besteht aus Kunststofffasern, die thermisch verfestigt sind. Bernd Felsner: „Solche Feuchttücher sind sehr reißfest und lösen sich im Gegensatz zu Toilettenpapier auch bei sehr langer Verweildauer im Wasser nicht auf. Werden Feuchttücher über die Toilette entsorgt, landen sie im Kanal und werden mit dem Abwasser zur Kläranlage geschwemmt. Auf dem Weg dorthin werden sie über Pumpwerke gefördert. Dort verknoten sich die Tücher mit anderen Feststoffen und verstopfen das Laufrad der Pumpe. Das führt zu Rückstau im Kanal. Mit großem Aufwand müssen die Pumpen dann gereinigt werden. Im schlimmsten Fall gehen die Pumpen durch die Feuchttücher kaputt. Ist im Haus eine Hebeanlage installiert, kann unter Umständen auch diese Schaden nehmen. Das Wasser kann nicht mehr abfließen, es kommt zu Rückstau bis schlimmstenfalls die Dusche oder Badewanne unter Wasser steht.“
Absperrhähne
Kommt es zu einem Notfall, beispielsweise durch einen Wasserschaden, ist es wichtig, schnellstmöglich die Absperrhähne im Bad betätigen zu können. „Bei vielen Mietern ist der Versorgungsschacht mit einem Spiegelschrank verdeckt. Das ist soweit auch in Ordnung. Nur sollte darauf geachtet werden, dass der Schrank schnell abnehmbar ist, um einen Zugriff auf die Absperrhähne in kurzer Zeit zu gewährleisten“, erklärt Bernd Felsner.